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Erste Rede im Landtag – CDU sagt Ja zu Kinderrechten

18. März 2010 215 views Keine Kommentare PDF Drucken Drucken

Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte zur Volksinitiative ‚Kinderrechte stärken’ bot der jugendpolitische Sprecher der CDU Fraktion, Mark-Oliver Potzahr, der Volksinitiative eine intensive und ergebnisoffene Diskussion über Kinderrechte an.

Potzahr stellte in seiner ersten Rede im Landtag die inhaltliche Übereinstimmung der geforderten Kinderrechte mit der CDU Position heraus: „Inhaltlich kann niemand ernsthaft bestreiten, dass kind- und jugendgerechte Lebensverhältnisse, dass der Schutz vor Ausbeutung und Gefahren und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche wichtige Ziele des Gemeinwesens sind.“

Dennoch sei intensiv zu diskutieren, ob der gewählte Weg über die Verankerung von Staatszielen der beste sei. „Bisher wurde in Schleswig-Holstein sehr restriktiv mit der Staatszielbenennung in der Landesverfassung umgegangen. Der von der Volksinitiative vorgelegte Entwurf eines geänderten § 6a fällt schon rein quantitativ aus dem Rahmen der bisherigen Staatsziele heraus.“

Abschließend bot der Jugendpolitiker eine konstruktive und fruchtbare Debatte um Kinderschutz und Kinderrechte an: „Die CDU Landtagsfraktion wünscht sich  ein Ergebnis, dass möglichst viele hier im Hause und auch die Initiatoren der Volksinitiative unterstützen. Ob die Verfassungsänderung dabei der richtige Weg ist, werden wir kritisch hinterfragen und diskutieren.“

Nach seiner Rede freute sich Mark-Oliver Potzahr, dass er gerade zu Kinderrechten seine erste Rede halten durfte: „Die Verbesserung der Situation von Kindern ist bereits seit Jahren ein wichtiges Anliegen meiner Arbeit als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses im Stormarner Kreistag. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, im Rahmen der Beratungen ein Ergebnis zu finden, dass nicht folgenlos bleibt, dass Kindern und Jugendlichen konkret nützt und unser Land kinderfreundlicher macht.“

Angehängt finden Sie den vollständigen Redetext:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuerst möchte ich den Initiatoren der Volksinitiative gratulieren und danken. Sie haben mehr als 30.000 Unterschriften für Kinderrechte gesammelt – für etwas zu mobilisieren ist ja allgemein schwieriger als gegen etwas – und Sie haben damit einen wichtigen Anstoß zur politischen Diskussion gegeben.

Für uns als CDU-Fraktion ist mit der heutigen Landtagsberatung die Debatte eröffnet und nicht abgeschlossen. Wir sind offen für eine Diskussion, wie und wo Kinderrechte in Schleswig-Holstein zukünftig verankert beziehungsweise gestärkt werden können.

Inhaltlich kann niemand ernsthaft bestreiten,  dass kind- und jugendgerechte Lebensverhältnisse,

dass der Schutz vor Ausbeutung und Gefahren und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche

wichtige Ziele des Gemeinwesens sind, auch im ganzen Land Schleswig-Holstein. Auch heute sind dies bereits wichtige Schwerpunktbereiche der Arbeit dieser und vorheriger Landesregierungen, der Kreise, Städte und Gemeinden.

Wir befinden uns in Schleswig-Holstein also nicht im kinderpolitischen Niemandsland und können feststellen, dass es in den letzten Jahre auch große Fortschritte gegeben hat:

Ich nenne hier nur den Ausbau von Kindertagesstätten und Kindertagespflege, das Kinderschutzgesetz des Landes und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Ich nenne diese Fortschritte gerade deshalb, weil der Blick auf die bestehenden Herausforderungen, insbesondere die weitestmögliche Überwindung von Kinderarmut, den Blick auf das Erreichte manchmal verstellt. Auf Bundesebene streitet aktuell ebenfalls eine Initiative für Kinderrechte im Grundgesetz.

Wenn wir uns nun inhaltlich einig sind, warum sagen wir nicht heute einfach, dass wir den Text der Volksinitiative eins zu eins in die Verfassung übernehmen? Dafür lohnt ein Blick in die bisherigen Staatsziele unserer Landesverfassung. Bisher ist mit der Benennung weiterer Staatsziele sehr restriktiv umgegangen worden, so dass der von der Volksinitiative vorgelegte Entwurf schon rein quantitativ aus dem Rahmen der bisherigen Staatsziele fällt.

Deswegen lohnt sich meines Erachtens die Diskussion, ob und wenn ja in welchem Umfang die unbestrittenen Rechte von Kindern in die Landesverfassung einfließen sollten. Ein Blick in andere Landesverfassungen zeigt, dass Umfang und Art der Verankerung von Kinderrechten nicht unmittelbar praktische Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern hat.

Katastrophal sähe es dann in Hamburg und Hessen aus, wo Kinderschutz und Kinderrechte in der Verfassung vollständig fehlen, während Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ob ihrer ausführlichen Staatszielbestimmungen das Paradies wären. Dass dies die Lebenswirklichkeit nicht abbildet, scheint mir offensichtlich zu sein.

Wobei sich der Blick auf diese Landesverfassungen durchaus lohnt. Artikel 27 Absatz 2 der Landesverfassung von Brandenburg lautet zum Beispiel: „Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder.“ Die konsequente Umsetzung dieses Prinzips würde nicht nur in Brandenburg helfen.

Uns als CDU ist es ein ernstes Anliegen, die Lebenssituation und Zukunftschancen für Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zu verbessern. Und damit hier kein Missverständnis entsteht: Es kann durchaus sein, dass diese Verbesserung zukünftig mit weniger Landesmitteln erreicht werden muss.

Die CDU wünscht sich in den nächsten Wochen und Monaten eine konstruktive und fruchtbare Debatte um Kinderschutz und Kinderrechte.  Wir wünschen uns ein Ergebnis, dass möglichst viele hier im Hause und auch die Initiatoren der Volksinitiative unterstützen, auch wenn es am Ende anders aussieht, als es hier im Gesetzentwurf steht.  Ob die Verfassungsänderung dabei der richtige Weg ist, werden wir kritisch hinterfragen und diskutieren.

Nicht zuletzt wünschen wir uns vor allen Dingen ein Ergebnis, dass nicht folgenlos bleibt, dass Kindern und Jugendlichen konkret nützt und unser Land kinderfreundlicher macht. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

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