Home » Aus dem Landtag, Featured, Landespolitik

Aufgaben im neuen Landtag – Soziales, Bildung und Petitionen

27. Oktober 2009 348 views Keine Kommentare PDF Drucken Drucken

Als Landtagsabgeordneter ist man zwar auf der einen Seite Generalist, weil man als Vertreter der Bürger seines Wahlkreises eine breite Basis an Kenntnissen mitbringen muss. Dennoch arbeitet man sich in manche Materie tiefer ein, um dort als CDU-Vertreter in den dafür eingerichteten Ausschüssen tatig zu werden. In den kommenden fünf Jahren werde ich Mitglied des Sozialausschusses und des Petitionsausschusses sein sowie stellvertretendes Mitglied im Bildungsausschuss. Im Sozialausschuss bin ich stellvertretender Vorsitzender.

Die Aufgabenbereiche des Sozialausschusses sind Arbeit, Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie, alles Bereiche, die jeden Einzelnen zum Teil unmittelbar persönlich betreffen. Das verdeutlicht ein kurzer Auszug aus aktuellen Diskussionsthemen: Einführung von Hartz IV, Einführung und Umsetzung der Eingliederungshilfe, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Schutz vor Passivrauchen, Aufarbeitung des Komplexes Unterbringung von Jugendlichen und Kindern in ehemaligen Heimen der Landesfürsorgeerziehung, Jugendschutz, Frauenpolitik, Ausbildung in Pflegeberufen, alten- und behindertengerechte Wohnformen, würdevolles Sterben, Sozialbestattungen. Viele dieser Themen kenne ich bereits durch meine Arbeit im Kreistag als Vorsitzendes des Jugendhilfeausschusses oder als Sprecher der CDU im Sozial- und Schulausschuss in Reinbek.

Der Petitionsau8sschuss ist in gewisser Weise ein Ausschuss, der sich mit allen Bereichn befasst. Er lann sich mit allen Anliegen befassen, die sich auf Entscheidungen von Behörden im Lande beziehen und dazu Empfehlungen abgeben. Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar beim Landtag Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und manchmal sogar zur Gesetzgebung geben. Das Petitionsrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, nicht nur, wenn er nirgendwo sonst rechtliches Gehör findet. Der Petitionsausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen.
Die Wahrnehmung dieses Grundrechts bewirkt zudem, dass Politikerinnen und Politiker ein offeneres Ohr für die Sorgen der Menschen entwickeln. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen nämlich auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie diesen ein Bild von den Anliegen und Nöten der Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Als stellvertretendes Mitglied im Bildungsausschuss gehört es natürlich dazu, sich auch dort regelmäßig in die laufenden Vorgänge einzuarbeiten. Nur so ist gewährleistet, dass man seiner Vertreterpflicht nachkommen kann. Der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags befasst sich mit allen die Bildung betreffenden Fragen, insbesondere ist er zuständig für

  • alle allgemeinbildenden Schulen, die Förderzentren, die berufliche Bildung in Berufsschulen, die Lehreraus- und -fortbildung sowie die Weiterbildung
  • die frühkindliche Bildung und die Kindertageseinrichtungen
  • die Hochschulen, Forschung und Wissenschaft sowie das Universitätsklinikum
  • die Kultur (Museen, Kunst, Volkshochschulen, Minderheiten, Religion).

Spannende Themen und ein ganzer Strauß an interessanten Politikfeldern für die nächsten 5 Jahre.

Kommentar hinterlassen

Kommentar hier hinterlassen, Trackback auf Ihrer Seite einfügen oder Kommentare als RSS abonnieren.

Um zu Ihrem Kommentar automatisch ein Bild einzufügen registrieren Sie sich bei Gravatar.